18.09.2018 Antrag zum Haushaltsentwurf 2019: Erhöhung des Förderbeitrags Altenhilfe

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zum Haushaltsentwurf 2019:

Manfred Paschwitz, Beigeordneter und Sprecher im Sozialausschuss

Manfred Paschwitz, Beigeordneter und Sprecher im Sozialausschuss

Dr. Volker Christmann, stv. Vorsitzender

Bereits seit den 1980er Jahren fördert der Regionalverband Saarbrücken im Rahmen von Richtlinien Maßnahmen der Altenhilfe nach § 71 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) der regionalverbandsangehörigen Städte und Gemeinden.
Damals betrug die Förderung 0,50 DM pro Einwohner.

Durch die Währungsumstellung erfolgte dann eine Förderung in Höhe von 0,26 € je Einwohner der jeweiligen Kommune. Im Jahr 2016 mündeten die Vorschriften in die „Richtlinien des Regionalverbandes Saarbrücken zur Beauftragung seiner Städte und Gemeinden im Sinne des § 71 SGB XII und zur Förderung von Maßnahmen der gesellschaftlichen Teilhabe von Seniorinnen und Senioren“.
Damit ging einher, dass die Arbeit der Seniorenbeiräte und die Seniorenarbeit in den Kommunen gestärkt werden sollte und somit auf Antrag weitere 0,26 € pro Einwohner an Förderung abgerufen werden können. Orientiert wurde sich bei diesem weiteren Baustein an dem Förderbetrag der alten Richtlinien. Und obwohl die allgemeinen Lebenshaltungskosten in den letzten Jahrzehnten gestiegen sind, blieb dieser Förderbetrag stabil.

Um jedoch der Kostensteigerung der letzten Jahrzehnte Rechnung zu tragen, beantragen wir nun die Erhöhung des Förderbetrages von 0,26 € auf 0,35 € pro Einwohner. Die hierfür zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel sollen durch Umschichtung der vorhandenen Mittel erfolgen.