Erweiterung und Änderung der Förderrichtlinien des Regionalverbandes für Seniorenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen
Die Fraktionen von CDU und SPD beantragen für die Förderrichtlinien der Seniorenhilfe
1. eine Erweiterung des Textes unter Ziffer IV 1. wie folgt: „Förderfähige Einrichtungen (FFE) können auch jungen Menschen zur Begegnung dienen. Die Begegnung sowie ein gemeinsames Miteinander von älteren und jüngeren Menschen in einer FFE sind wünschenswert“ sowie
2. eine Änderung des Textes unter Ziffer VI 2. wie folgt in blau markiert: „Der RVS kann den Trägern von FFE Zuwendungen zu den Investitionskosten, im Einzelnen für a. Neubau und Umbau = bis zu 50% der nachzuweisenden und zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000,- Euro“ gewähren.“
Begründung: Wir möchten mit den Änderungen zum einen sicherstellen, dass diese Begegnungsstätten nicht nur für ältere Menschen eingerichtet werden, sondern dass in diesen Begegnungsstätten durch Kontakte zwischen jungen und alten Menschen ein lebendiges Miteinander gepflegt wird, bei dem die Generationen gegenseitig voneinander profitieren können. Zum anderen soll durch die Erhöhung der Zuwendungen zu den Investitionskosten die Einrichtung einer solchen Begegnungsstätte für die Träger erleichtert werden.