Anfrage für den nächsten Sozialausschuss am 24.2.2014
In der Presse war dieser Tage der Artikel „Inklusion. Sozialhilfeträger muss Integrationshelfer bezahlen“ veröffentlicht, der Bezug auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in der Frage nach der Kostenübernahme für den Integrationshelfer für einen verhaltensauffälligen Schüler nimmt.
Wir bitten die Verwaltung diesbezüglich um eine fachliche Einschätzung und Rückmeldung, denn die Umsetzung ist unserer Ansicht nach problematisch, insbesondere weil von einer 1:1-Umsetzung ausgegangen wird.