24.09.2018 Antrag einmalige finanzielle Zuwendung für den Hilfsfonds „Menschen helfen Menschen“

Im Hilfsfonds „Menschen helfen Menschen“ verwaltet der Regionalverband Saarbrücken gemäß seiner Satzung Zuwendungen, Spenden und Erbschaften entsprechend der jeweiligen Zweckbindung und – sofern keine Zweckbindung vorliegt – zugunsten unverschuldet in Not geratener Menschen aus dem Regionalverband. Der Hilfsfonds verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke und unterhält keinen auf Gewinn ausgerichteten Geschäftsbetrieb.

In der letzten Sitzung des Beirates Anfang September d. J. wurde dargestellt, dass die finanziellen Mittel des Hilfsfonds knapp werden. Deshalb beantragen die Fraktionen von CDU und SPD eine einmalige Zuwendung des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich der freiwilligen Ausgaben in Höhe von 5.000 Euro.

Begründung: Der Hilfsfonds „Menschen helfen Menschen“ wurde ausschließlich zum Zwecke der Wohlfahrtspflege im Regionalverband gegründet. Der Regionalverband Saarbrücken erfüllt damit in heutiger Zeit neben seinen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eine weitere wichtige, freiwillige Aufgabe, um unverschuldet in Not geratenen Menschen zu helfen, wenn soziale Leistungen nicht ausreichend Unterstützung bieten.