In der Internetausgabe der Zeitung „Die Welt“ vom 15. April d. J. wird unter Berufung auf neue Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Entwicklung der Zahl der Strafmaßnahmen gegen Hartz-IV-Empfänger in den letzten drei Jahren berichtet. Dabei wird angeführt, dass in den Bundesländern Bremen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern mit Quoten von 2,7 Prozent die Sanktionsquote am niedrigsten in der gesamten Bundesrepublik liegt; Berlin dazu im Vergleich an der Spitze mit einer Quote von 4,4 Prozent.
Hauptgrund für Sanktionen, die laut Artikel in den vorangegangenen Jahren noch jedes Jahr deutlich gestiegen waren, seien Meldeversäumnisse vor weiteren Gründen wie z. B. das Ablehnen einer Arbeit, einer Ausbildungsstelle oder einer angebotenen Qualifizierungsmaßnahme.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in dieser Sache um eine kurze Darstellung und Bewertung der aktuellen Situation in der Zusammenarbeit der Hartz-IV-Bezieher mit dem Jobcenter Saarbrücken und um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Wie hoch ist die tatsächliche Zahl der Hartz-IV-beziehenden Personen im Regionalverband Saarbrücken, gegen die eine Sanktion wegen mangelnder Zusammenarbeit ausgesprochen werden musste im Verhältnis zur Zahl der Hartz-IV-Bezieher insgesamt?
- Erfolgt das Festlegen einer Sanktion durch den jeweiligen Sachbearbeiter als Einzelperson oder werden mehrere Personen im Jobcenter in die Beurteilung mit eingebunden?
- Wie bewertet die Verwaltung die Ankündigung, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Sanktionen verschärfen will und welche Auswirkungen werden aus Sicht der Verwaltung für den Regionalverband erwartet?
- Hält die Verwaltung die Kompetenzen bzw. Befugnisse des beim Jobcenter angesiedelten Kontrolldienstes für ausreichend und falls nein, inwieweit könnten diese ausweitet werden?