Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zum nächsten Gesundheitsausschuss und der Regionalversammlung: Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für durch die Pandemie in Not geratene Vereine, Verbände und freie Träger der Seniorenarbeit im Regionalverband Saarbrücken

Die SPD und die CDU-Fraktion beantragen zur Unterstützung von Vereinen, Verbänden und freien Träger der Seniorenarbeit, welche durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Form eines „Rettungsschirmes für Vereine, Verbände und freie Träger, die sich für das Wohl und die gesellschaftliche Teilhabe von Senior*innen einsetzen“.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt,

die Verwaltung mit der Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Form eines „Rettungsschirmes für Vereine, Verbände und freie Träger, die sich für das Wohl und die gesellschaftliche Teilhabe von Senior*innen einsetzen“ zu beauftragen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Verfügbarkeit von Restmitteln zur Finanzierung des Rettungsschirmes zu prüfen.

 

Sachverhalt/Begründung:

Viele Senior*innen sind auf Unterstützung zur gesellschaftlichen Teilhabe und in der Bewältigung ihres Alltags angewiesen. Der Regionalverband Saarbrücken fördert in diesem Kontext seit einigen Jahren auf vielfältige Weise Maßnahmen und Projekte im Bereich der Prävention, Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) sowie weitere ehrenamtliche Initiativen zur Schließung von Versorgungslücken, die vom Gesetzgeber nicht durch die öffentliche Daseinsvorsorge abgedeckt werden.

Durch die Corona-Pandemie sind viele Vereine, Verbände und freie Träger im Bereich der Angebote zur Unterstützung im Alltag, Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe sowie der präventiven Seniorenarbeit in finanzielle Notlagen geraten.

 

Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Schließung von Betreuungs- und Gruppenangeboten bei gleichzeitig ausbleibenden Teilnehmergebühren,
  • Aufwendungen für geplante Maßnahmen, die nicht durchgeführt werden können,
  • Weiterlaufende Miet- und Betriebskosten, die nicht durch Einnahmen bei Veranstaltungen oder Vermietungen gedeckt werden können,
  • Zusätzliche pandemiebedingte Mehrkosten aufgrund von Hygiene- und Schutzmaßnahmen, usw.

 

Diese ausgewählten Missstände veranschaulichen die prekäre Lage, in der sich aktuell viele Vereine, Träger und Verbände der Seniorenarbeit befinden.

Der beantragte Rettungsschirm soll sicherstellen, dass die bereits bestehenden Angebote – insbesondere im Rahmen der Prävention – auch nach der Pandemie in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und die bereits aufgebaute Infrastruktur erhalten bleibt.

Akteure, die sich für das Wohl und die gesellschaftliche Teilhabe von Senior*innen im Regionalverband einsetzen, dürfen nicht unverschuldet zu den Verlierern der Pandemie werden.