Anfrage vom 5.3.2015 zur Projektliste FD 53 Gesundheitsamt

Die CDU-Fraktion bezieht sich auf die Verwaltungsvorlage Nr. 0011/2015 und die darin enthaltene Auflistung aller Projekte, die vom Regionalverband Saarbrücken gefördert werden.

Diesbezüglich bitten wir um Auskunft darüber,

  • weshalb das ‚Netzwerk Demenz‘ aus dem Bundesmodellprojekt „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz im Regionalverband Saarbrücken“ nicht mit aufgelistet ist, und ob es weitere vom Regionalverband anteilig finanzierte Projekte im Fachdienst 53 gibt, die in der Auflistung ebenfalls nicht enthalten sind?
  • wie hoch die Gesamtzahl der niedrigschwelligen Angebote nach § 45 c SGB XI im Regionalverband ist. Gibt es Gemeinden, bei denen Handlungsbedarf besteht?
  • ob seitens des Regionalverbandes alle möglichen Mittel, die nach § 45 c SGB XI zur Verfügung stehen, abgerufen werden?
  • ob es Gespräche mit den Trägern und Pflegekassen gibt, um den zu erwartenden steigenden Bedarf in den nächsten Jahren flächendeckend abzudecken?
  • welche und wieviel Beratungs- und Gesprächsangebote es für pflegende Angehörige gibt.

Antrag vom 16.10.2014: Aktuelle Situation bezüglich Stromsperren

In Gesprächen mit den Trägern der Gemeinwesenprojekte in den Stadtteilen von Saarbrücken wurde gegenüber der CDU-Fraktion kürzlich erneut die Sorge über das Schicksal von Familien geäußert, die von „Stromsperren“ betroffen sind. Anlass sei die zunehmende Zahl von betroffenen Einzelpersonen und Familien, die ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können und das Verfahren des Unternehmens Energie SaarLorLux, sogar bei geringen ausstehenden Beträgen, eine sofortige Stromsperre anzudrohen und durchzuführen (ergänzend dazu eine Pressemitteilung aus dem „Handelsblatt“ vom 18.04.2014 – siehe Anlage).

Die Fraktionen von CDU und SPD bitten daher sowohl das Jobcenter als auch das Sozialamt mit Blick auf die bevorstehende Kälteperiode, die aktuelle Situation zum Thema „Stromsperren“ im Regionalverband Saarbrücken zu erarbeiten und – da bis Dezember keine Sitzung des Sozialausschusses mehr geplant ist – in der Sitzung des Regionalverbandsausschusses am 13. November 2014 vorzustellen.
Dazu bitten wir insbesondere um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wie viele Stromsperren bestehen derzeit auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken?
    • Wie viele Einzelpersonen und Familien mit Kindern, die von Stromsperren betroffen sind, werden derzeit durch das Jobcenter betreut?
    • Wie viele Einzelpersonen und Familien mit Kindern, die von Stromsperren betroffen sind, werden derzeit durch das Sozialamt betreut?
  2. Wie viele Personen, die von beiden Einrichtungen betreut werden, sind jeweils voraussichtlich in den kommenden Wintermonaten von Stromsperren bedroht?
  3. Wie viele Personen im Verhältnis zur Gesamtzahl der zu betreuenden Personen haben bisher die Einverständniserklärung zum Datenabgleich mit dem Energieversorger unterschrieben?
  4. Besteht die Möglichkeit, den Datenaustausch zwischen Energieversorger und Jobcenter bzw. Sozialamt vertraglich verbindlich festzuschreiben, so dass dieser nach einer zeitlich festgesetzten Frist erfolgt, sobald die Stromzahlung des Kunden ein erstes Mal unterbleibt?
  5. Um von Stromsperren betroffene Kunden zusätzlich zu energiesparendem Verhalten zu veranlassen, wird u. a. der Einsatz sogenannter „Prepaid-Zähler“ vorgeschlagen.
    • Bitte beschreiben Sie uns kurz das Verfahren mit Prepaid-Zählern
    • Wie groß wäre der finanzielle und zeitliche Aufwand, um alle von Stromsperren gefährdete Personen damit auszustatten?
    • Gibt es Alternativen zur Verwendung von Prepaid-Zählern, vielleicht dergestalt, dass man täglich zeitlich begrenzte Stromlieferungen ermöglicht, anstatt den Strom wochentags komplett abzuschalten?

Deckelung der Fraktionskostenzuschüsse, Korrektur der Beschlussvorlage für die Regionalversammlung am 24.7.2014

Deckelung der Fraktionskostenzuschüsse, Korrektur der Beschlussvorlage für die Regionalversammlung am 24.07.2014

Deckelung der Fraktionskostenzuschüsse

Korrektur der Beschlussvorlage Ö 2 für die Regionalversammlung
am 24.07.2014

Die Fraktionen von CDU und SPD bitten mit Blick auf die angespannte Haushaltslage der öffentlichen Kassen, die Beschlussvorlage Ö 2 für die Regionalversammlung am Donnerstag, dem 24. Juli 2014, wie folgt zu ändern:

Die Gesamtsumme aller Fraktionskostenzuschüsse kann von 316.417,50 Euro weiter reduziert werden auf 310.830,36 Euro, indem die Zuschüsse für die beiden größten Fraktionen gedeckelt werden auf die ursprünglich im Haushaltsentwurf 2014 genannten Summen und lediglich der von der Verwaltung errechnete Pauschalbetrag für das jeweils durch die Kommunalwahl hinzugewonnene Fraktionsmitglied für beide Fraktionen hinzugerechnet wird.

Demnach ergeben sich abgeändert folgende reduzierte Zuschüsse für die beiden Fraktionen:

Ansatz 2014                      Pauschale               Gesamt

CDU:      82.135,00 €         +          4.267,50 €     =      86.402,50 €
SPD:      81.710,00 €         +          4.267,50 €     =      85.977,50 €

Initiativantrag vom 2.5.2014 für den Jugendhilfeausschuss

Weiterentwicklung der Jugendhilfe durch Entwicklung und Förderung von Selbsthilfepotentialen am Beispiel des in Berlin und Potsdam durchgeführten und evaluierten Konzeptes „Familienrat“

Die Kosten im Bereich ‚Hilfen zur Erziehung‘ steigen seit Jahren nicht nur im Regionalverband Saarbrücken kontinuierlich an. Um dieser Kostenentwicklung nicht hilflos gegenüber zu stehen sehen wir es als notwenig an, flexible, kostengünstige und dennoch wirksame Konzepte in der Jugendhilfe zu entwickeln und umzusetzen. Der Regionalverband Saarbrücken hat hier am Beispiel „Sozialraumorientierung“ bereits erste erfolgreiche Schritte eingeleitet. Dennoch sehen wir die Notwendigkeit, diese eingeleitete Entwicklung weiter voran zu treiben. Insbesondere erscheinen solche Konzepte zielführend, die an der Stärkung und Förderung von Selbst- und Nachbarschaftshilfepotentialen der Menschen ansetzen, ohne dass sich der öffentliche Träger der Jugendhilfe dabei aus seiner gesetzlichen Verantwortung heraus zieht.

In diesem Zusammenhang erscheint das in mehreren deutschen Städten praktizierte und durch die Fachhochschule Potsdam 2010 in Berlin evaluierte Konzept des sogenannten „Familienrates“, in dem Familien durch die Methodik des ‚Empowerments‘ in ihrer Selbstverfügungskraft gestärkt und in die Lage versetzt werden, Alltagsumstände in geregelte Bahnen zu lenken, als sehr vielversprechend.

Die Fraktionen von CDU und SPD bitten die Verwaltung daher zu prüfen, ob ein solcher Ansatz für die Jugendhilfe im Regionalverband Saarbrücken ein sinnvolles Ergänzungsmodul darstellen kann, durch das Selbstverfügungskräfte von Familien aktiviert werden können, um dadurch das Angebot der professionellen, kostenintensiven Hilfesysteme auf ein notwendiges Minimus reduzieren zu können. Die Verwaltung möge dem Jugendhilfeausschuss hierzu eine fachliche Einschätzung und ggfs. ein auf den Regionalverband Saarbrücken zugeschnittenes Umsetzungskonzept vorstellen.

Anfrage vom 22.04.2014 zur Zusammenarbeit der Hartz-IV-Bezieher mit dem Jobcenter Saarbrücken

In der Internetausgabe der Zeitung „Die Welt“ vom 15. April d. J. wird unter Berufung auf neue Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Entwicklung der Zahl der Strafmaßnahmen gegen Hartz-IV-Empfänger in den letzten drei Jahren berichtet. Dabei wird angeführt, dass in den Bundesländern Bremen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern mit Quoten von 2,7 Prozent die Sanktionsquote am niedrigsten in der gesamten Bundesrepublik liegt; Berlin dazu im Vergleich an der Spitze mit einer Quote von 4,4 Prozent.

Hauptgrund für Sanktionen, die laut Artikel in den vorangegangenen Jahren noch jedes Jahr deutlich gestiegen waren, seien Meldeversäumnisse vor weiteren Gründen wie z. B. das Ablehnen einer Arbeit, einer Ausbildungsstelle oder einer angebotenen Qualifizierungsmaßnahme.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in dieser Sache um eine kurze Darstellung und Bewertung der aktuellen Situation in der Zusammenarbeit der Hartz-IV-Bezieher mit dem Jobcenter Saarbrücken und um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wie hoch ist die tatsächliche Zahl der Hartz-IV-beziehenden Personen im Regionalverband Saarbrücken, gegen die eine Sanktion wegen mangelnder Zusammenarbeit ausgesprochen werden musste im Verhältnis zur Zahl der Hartz-IV-Bezieher insgesamt?
  2. Erfolgt das Festlegen einer Sanktion durch den jeweiligen Sachbearbeiter als Einzelperson oder werden mehrere Personen im Jobcenter in die Beurteilung mit eingebunden?
  3. Wie bewertet die Verwaltung die Ankündigung, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Sanktionen verschärfen will und welche Auswirkungen werden aus Sicht der Verwaltung für den Regionalverband erwartet?
  4. Hält die Verwaltung die Kompetenzen bzw. Befugnisse des beim Jobcenter angesiedelten Kontrolldienstes für ausreichend und falls nein, inwieweit könnten diese ausweitet werden?

Anfrage vom 29.01.2014 zur gestiegenen Zahl an Einbrüchen in Schulen des Regionalverbandes

Die Anzahl der Einbrüche in Schulen des Regionalverbandes steigt seit geraumer Zeit an. Damit verbunden ist in der Regel ein sehr hoher Sachschaden, den die Täter in den Gebäuden hinterlassen.

Nach unserem Kenntnisstand verfügt die Fachdienststelle Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz im Landespolizeipräsidium (LPP 246) schon seit längerem über ein Rahmenkonzept zur Vorbeugung von Einbrüchen an Schulen.

Die Fraktionen von CDU und SPD bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Inwieweit ist das Konzept in der Verwaltung bekannt? Wenn ja, wurden in der Vergangenheit Überlegungen zur Umsetzung der in dem Konzept empfohlenen Maßnahmen angestellt bzw. Maßnahmen umgesetzt?
  2. Wenn nein, hat die Verwaltung geplant, das Beratungsangebot der Fachdienststelle beim Landespolizeipräsidium in Anspruch zu nehmen?
  3. Sieht die Verwaltung grundsätzlich die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Einbrüchen in Schulen zu ergreifen und auch unter Kostengesichtspunkten zu prüfen?

Tischvorlage für eine geänderte Fassung der Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises des Regionalverbandes Saarbrücken

Tischvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung, Planung und Umwelt am 29.1.2014

Die Fraktionen von CDU und SPD schlagen folgende geänderte Fassung der Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises des Regionalverbandes Saarbrücken vor:

§ 1

  1. Der Regionalverband Saarbrücken verleiht im jährlichen Wechsel
    1. einen Kulturpreis für Kunst
    2. einen Kulturpreis für Musik
  2. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Regionalverbandsdirektor unterzeichnet wird. Mit dem Kulturpreis ist eine Zuwendung in Höhe von 2.000,– Euro für Einzelpersonen und 3.000,– Euro für Künstlergruppen verbunden
    Ein Rechtsanspruch wird nicht begründet.

§ 2

  1. Der Kulturpreis für Kunst wird für besondere künstlerische Leistungen der produzierenden und reproduzierenden Kunst (z. B. bildende Kunst, Bildhauerei, Film, Malerei, Performance, multimediale Kunst, Installation von Videokunst, Webinstallationen und Schauspiel) verliehen.
  2. Der Kulturpreis für Musik wird bevorzugt für Nachwuchskünstlerinnen/-künstler und Nachwuchsgruppen für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Musik verliehen.
  3. Bei der Beurteilung soll nicht eine Einzelleistung, sonden das gesamte Schaffen gewürdigt werden; es sei denn, dass es sich um eine Einzelleistung von überragender Bedeutung handelt. Der Entscheidung über die Preisverleihung können jeweils auch thematische Schwerpunkte zugrunde gelegt werden.

§ 3

Der Kulturpreis kann einer Einzelperson oder einer Personengruppe zuerkannt werden.

§ 4

Der Kulturpreis wird öffentlich ausgeschrieben.

§ 5

 

  1. Zur Ermittlung der für die Auszeichnung in Frage kommenden Kulturschaffenden sind sowohl Städte und Gemeinden des Regionalverbandes Saarbrücken, als auch Vereinigungen oder Privatpersonen berechtigt, Personen oder Personengruppen zur Preisverleihung vorzuschlagen.
  2. Eine eigene Bewerbung ist ausgeschlossen.
  3. Die Vorschläge sind schriftlich eingehend zu begründen. Sie sollen eine Darstellung des bisherigen kulturellen wirkens des/der Vorgeschlagenen, Angaben über erhaltene Auszeichnungen sowie eine Aufzählung der erschienenen bzw. aufgeführten Werke enthalten.

§ 6

  1. Der Ausschuss für Regionalentwicklung, Umwelt und Planung des Regionalverbandes Saarbrücken vergibt auf Empfehlung einer unabhängigen Jury den Preis. Die Jury besteht aus neun Mitgliedern und setzt sich zusammen aus Vertretern der Fraktionen in der Regionalversammlung, Vertretern der Verwaltung und jeweils Sachverständigen aus den bereichen Kunst und Musik. Die Mitglieder werden vom Ausschuss für Regionalentwicklung, Umwelt und Planung des Regionalverbandes Saarbrücken für jede Verleihung gesondert berufen. Eine wiederholte Berufung ist zulässig.
  2. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich.
    Die Mitglieder sind über den Verlauf der Sitzungen sowie über das Ergebnis ihres Vorschlages nach den Vorschriften des KSVG zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 7

Eine wiederholte Verleihung an ein und denselben/dieselben Kulturschaffenden soll nicht erfolgen.

§ 8

Diese Richtlinien treten am 01.02.2014 in Kraft.

23.1.2014 Anfrage zur Kostenübernahme von Integrationshelfern für verhaltensauffällige Schüler

Anfrage für den nächsten Sozialausschuss am 24.2.2014

In der Presse war dieser Tage der Artikel „Inklusion. Sozialhilfeträger muss Integrationshelfer bezahlen“ veröffentlicht, der Bezug auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in der Frage nach der Kostenübernahme für den Integrationshelfer für einen verhaltensauffälligen Schüler nimmt.

Wir bitten die Verwaltung diesbezüglich um eine fachliche Einschätzung und Rückmeldung, denn die Umsetzung ist unserer Ansicht nach problematisch, insbesondere weil von einer 1:1-Umsetzung ausgegangen wird.