Der Regionalverband Saarbrücken

Der Regionalverband Saarbrücken geht aus der Verwaltungsstrukturreform des Jahres 2007  hervor und besteht als Rechtsnachfolger des bis dahin bestehenden Stadtverbandes Saarbrücken seit dem 1.1.2008.
 
Es handelt sich gemäß den Vorschriften des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (§§ 194 – 218 KSVG) um eine kommunale Gebietskörperschaft und einen aus der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie den benachbarten Städten und Gemeinden Großrosseln, Völklingen, Püttlingen, Riegelsberg, Heusweiler, Quierschied, Friedrichsthal, Sulzbach und Kleinblittersdorf bestehenden Gemeindeverband.

Dieser ist vergleichbar mit den Landkreisen des Saarlandes und nimmt gemeindeübergreifend Aufgaben vor allem in den Bereichen Umwelt, SchuleKulturSozialesJugendhilfe, Gesundheit, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus und Arbeitsmarktpolitik wahr.
Der besondere Zweck des Regionalverbandes liegt in der funktionsgerechten Ordnung des Saarbrücker Stadt-Umland-Gebietes.

geographische Karte Regionalverband Saarbrücken

Grafikkarte des Regionalverbandes Saarbrücken

Organe des Regionalverbandes sind der Regionalverbandsdirektor, die Regionalversammlung, der Regionalverbandsausschuss und der Kooperationsrat (siehe § 204 KSVG).

Der Regionalverbandsdirektor:

Der Regionalverbandsdirektor wird von den Bürgern des Regionalverbandes für zehn Jahre gewählt. Er erledigt

  1. die Geschäfte der laufenden Verwaltung und ist darüber hinaus
  2. zuständig für die Auftragsangelegenheiten. Außerdem ist er
  3. Dienstvorgesetzter der Verbandsbediensteten und leitet die Regionalverbandsverwaltung.

Regionalverbandsdirektor ist seit 26. Mai 2019 wieder Peter Gillo (SPD).

Die Regionalversammlung: 

Gemäß KSVG besteht die Regionalversammlung aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der zehn regionalverbandsangehörigen Gemeinden Völklingen, Großrosseln, Püttlingen, Riegelsberg, Heusweiler, Quierschied, Sulzbach, Friedrichsthal, Kleinblittersdorf, Saarbrücken gewählten Mitgliedern.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Regionalversammlung beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbandes, für die seine ausschließliche Zuständigkeit gesetzlich bestimmt ist oder für die er sich die Entscheidung ausdrücklich vorbehalten hat.

Alle Mandatsträger im Regionalverband Saarbrücken üben ihr Mandat ehrenamtlich aus.

Der Kooperationsrat:

Der Kooperationsrat setzt sich zusammen aus den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Regionalverbandes und -je nach Einwohnerzahl- aus mindestens einem weiteren Vertreter jeder Gemeinde.
Er ist zuständig für die Aufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, für die Wirtschaftsförderung sowie für die Koordination von Freizeit-, Sport- und Erholungsmaßnahmen. Außerdem kann der Kooperationsrat im Rahmen der Zuständigkeit der Regionalversammlung ein Anhörungsrecht bei Erlass der Haushaltssatzung des Regionalverbandes, bei der Entscheidung über eine kommunale Zusammenarbeit zwischen dem Regionalverband und verbandsangehörigen Gemeinden sowie in Angelegenheiten der regionalen freiwilligen Jugendarbeit und der Schulentwicklungsplanung beantragen.

Der Regionalverbandsausschuss:

Der Regionalverbandsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern und entscheidet über Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbandes, für die der Regionalverband  nicht ausschließlich zuständig ist oder für die der Regionalverband sich die Entscheidung nicht ausdrücklich vorbehalten hat.

Der Regionalverbandsausschuss entscheidet außerdem in dringenden Fällen, wenn aus Gründen des Gemeinwohls kein Aufschub bis zur nächsten Sitzung der Regionalversammlung geduldet werden kann. Hierüber hat er die Regionalversammlung unverzüglich zu unterrichten. Und der Regionalverbands-ausschuss bereitet alle Angelegenheiten, über die die Regionalversammlung zu entscheiden hat, vor.
Dies gilt nicht, wenn die Regionalversammlung ohne Vorbereitung entscheiden will oder die Vorbereitung einem Regionalversammlungsausschuss übertragen hat.

Der Regionalverbandsausschuss soll Angelegenheiten, für deren Entscheidung er zuständig ist, der Regionalversammlung zur Entscheidung vorlegen, wenn er sie für besonders bedeutungsvoll für den Regionalverband hält.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Ausschusses liegen u. a. in folgenden Bereichen:

  • Soziales
  • Jugendhilfe
  • Schulen
  • Kultur
  • Regionalentwicklung
  • Umwelt

Die politische Zusammensetzung im Regionalverband Saarbrücken

Folgende Parteien entsenden Mitglieder in die Regionalversammlung:

  • CDU (14 Mitglieder)
  • SPD (14 Mitglieder)
  • Die Linke (4 Mitglieder)
  • Bündnis 90/Die Grünen (7 Mitglieder)
  • AfD (4 Mitglieder)
  • FDP (2 Mitglieder)

Regionalverbandsdirektor ist seit seiner Wiederwahl 26. Mai 2019 noch bis zum Jahr 2029 Peter Gillo (SPD).

(Quelle u. a.: Lehné / Weirich: Saarländisches Kommunalrecht. Kommentar, 16. Ergl. Februar 2008 sowie Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes: Landesrecht Saarland, 2008)